Wann werde ich überwacht?
Neben der Massenüberwachung, die uns alle betrifft, werden bestimmte Personen oder Gruppierungen meistens im Rahmen einer laufenden Strafermittlung gezielt überwacht. Das ist der Fall, wenn Polizei und Staatsanwaltschaft einen konkreten Vorwurf untersuchen. Die Polizei kann bei einer ganzen Reihe von Straftaten Überwachungen anordnen. Die vollständige Auflistung findet sich in der StPO Art. 269. Im Grundsatz gilt, dass eine Überwachung bei den meisten Vergehen und Verbrechen möglich ist, wenn sie von der Behörde als verhältnismässig erachtet wird und vom zuständigen Gericht genehmigt wird. Ausser den sogenannten einfachen und komplexen Auskünften müssen zwingend alle Überwachungsmassnahmen von einem Gericht bewilligt werden.
Im Jahr 2024 fielen fast die Hälfte der Überwachungen in die Kategorie Strafbare Handlungen gegen das Vermögen. Darunter fallen eine grosse Bandbreite an Straftaten, wie Diebstahl, Betrug oder Erpressung, aber auch Wirschaftskriminalität oder Verletzung von Geschäftsgeheimnissen gehören da dazu. Besonders oft werden Überwachungsmassnahmen auch in Zusammenhang mit Gewaltverbrechen und Drogenhandel angeordnet.
Auch bei Straftaten im Rahmen von politischem Aktivismus wird überwacht. Im Jahr 2024 wurden 426 Massnahmen gegen sogenannte Vergehen und Verbrechen gegen den öffentlichen Frieden angeordnet. Dazu gehört zum Beispiel der Tatbestand des Landfriedensbruchs. Auch Vergehen gegen den öffentlichen Verkehr können überwacht werden. Beides sind Straftatbestände, die häufig im Zusammenhang mit der freien Meinungsäusserung an Demonstrationen auftreten.
Der Schweizer Staat überwacht nicht nur bei Strafermittlungen auf Schweizer Boden, sondern unterstützt auch ausländische Behörden. Diese sogenannte Rechtshilfe ist in Abkommen wie z.B. Schengen/Dublin oder in bilateralen Verträgen mit Drittstaaten geregelt. Die Behörden können untereinander Straftäter-Profile, IP-Adressen, Standortdaten und sogar abgehörte Telefonate in Echtzeit austauschen. Somit ist es den Behörden möglich, Bewegungs- und Kontaktprofile zu erstellen, die über Landesgrenzen hinweg reichen. Das geschieht vorallem im Bereich der Organisierten Kriminalität sowie bei der Terrorismusbekämpfung.
Bei Straftaten, die aus politischen Motiven verübt werden, sollte die Schweiz keine Rechtshilfe leisten. Dieser Fall wird Einrede des politischen Delikts genannt. Dabei gibt es sehr spezifische Kriterien und Ausnahmeregelungen, wann dieser Fall eintritt. Diese werden im Jahresbericht 2024 der Schweizer Internationalen Rechtshilfe genauer erklärt. Schlussendlich entscheidet das Bundesgericht darüber, ob bei solchen Straftaten die Klausel Einrede des politischen Delikts gilt oder nicht.
Abgesehen von der allgemeinen Massenüberwachung und der Überwachung in Zusammenhang mit Strafermittlungen werden Überwachungsmassnahmen auch andersweitig eingesetzt. Gerade Antennensuchläufe werden häufig bei der Suche von vermissten oder zur Fahndung ausgeschriebenen Personen verwendet. Auch der Nachrichtendienst (NDB) überwacht unabhängig von Strafermittlungen, zum Beispiel um Informationen über Spionage fremder Geheimdienste oder gewaltätigen Extremismus zu sammeln. In welchen Fällen der Nachrichtendienst genau überwacht, gibt er nicht öffentlich bekannt.
Und auch die Polizei hat die Möglichkeit, vorbeugende Überwachungsmassnahmen anzuordnen, wenn sie einen Verdacht auf Gefährdung der inneren Sicherheit hat. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn die Polizei jemanden verdächtigt, Propaganda zu verbreiten, die explizit zu Gewalt gegen Menschen oder zur Sachbeschädigung aufruft. Der Schutz der Inneren Sicherheit richtet sich gegen Bestrebungen, welche als staats- und demokratiefeindlich eingestuft werden. Eine genauere Eingrenzung fehlt in der Definition. Entsprechend breit ist die Auslegemöglichkeit und es besteht damit ein erhöhtes Risiko, dass kritische Journalist:innen, politische Gruppierungen und migrantische Personen stärker überwacht werden.